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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – RADIO55


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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme an den Angeboten von RADIO55, einem redaktionell betriebenen Online-Radio, durch Künstler, Bands und Rechteinhaber (nachfolgend „Teilnehmer“).
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen von RADIO55, insbesondere für:
redaktionelle Ausstrahlungen („On Air“),
Programmformate und Stages,
ergänzende redaktionelle Inhalte und Nebenformate.


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2. Gegenstand und Leistung von RADIO55
RADIO55 betreibt ein redaktionell kuratiertes Online-Radio.
RADIO55 erbringt Leistungen in Form von:
redaktioneller Ausstrahlung von Musikwerken,
Einbindung in Programm- und Interviewformate,
redaktioneller Präsentation im Rahmen des RADIO55-Angebots.
RADIO55 schuldet eine redaktionelle On-Air-Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, publizistischen oder werblichen Erfolg.


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3. Teilnahme & redaktionelle Auswahl
Die Aufnahme von Musikwerken und Inhalten erfolgt nach redaktioneller Auswahl durch RADIO55.
Die konkrete Ausgestaltung der Ausstrahlung (z. B. Zeitpunkt, Häufigkeit, Reihenfolge, Dauer, Stage) obliegt ausschließlich der Redaktion.
Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen oder Wiederholungen besteht nicht.


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4. Rechte & Garantien der Teilnehmer
Der Teilnehmer garantiert mit Einreichung eines Musikwerks oder Inhalts:
alleiniger Rechteinhaber zu sein oder über sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte zu verfügen;
dass keine Rechte Dritter (z. B. Labels, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Produzenten) verletzt werden;
dass keine rechtlichen oder vertraglichen Einschränkungen bestehen, die einer Nutzung durch RADIO55 entgegenstehen.
Der Teilnehmer stellt RADIO55 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Garantien entstehen.


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5. Nutzungsrechte
Der Teilnehmer räumt RADIO55 ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes und weltweites Recht ein, die eingereichten Inhalte:
im RADIO55-Programm auszustrahlen,
in redaktionellen Formaten zu verwenden,
für begleitende redaktionelle Zwecke (Website, Social Media, Archiv, Presse) zu nutzen.
Die Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben vollständig beim Teilnehmer.


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6. Redaktionelle Nebenformate (DER SAMPLER)
RADIO55 kann im Rahmen seiner redaktionellen Tätigkeit ergänzende Nebenformate veröffentlichen, darunter auch Audiozusammenstellungen oder Sammelformate.
Diese stellen keine Einzelverwertung von Musikwerken dar.
Erlöse dienen der Deckung betrieblicher Aufwände. Produktion, Cover, Tonstudio, Mix Mastering, Versand an Käufer.
Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Künstler erfolgt in Form redaktioneller On-Air-Gutschriften.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.


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7. Redaktionelles Interviewformat („DAS INTERVIEW“)
RADIO55 bietet ausgewählten Teilnehmern, deren Musikwerke im Programm ausgestrahlt werden, die Möglichkeit zur Produktion eines redaktionellen Audiointerviews.
Mit der Teilnahme räumt der Teilnehmer RADIO55 ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes und weltweites Recht ein, das Interview ganz oder in Teilen im RADIO55-Programm, in redaktionellen Formaten sowie zu begleitenden redaktionellen Zwecken (z. B. Archiv, Website, Social Media, Promotion) auszustrahlen und zu nutzen.
Das gemeinsame Ausstrahlungs- und Nutzungsrecht am produzierten Interview liegt bei RADIO55.
Ein Anspruch auf bestimmte Sendezeiten, Wiederholungen, Reichweite oder wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht.


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8. Keine Erfolgsgarantie
RADIO55 schuldet keine Garantie für:
bestimmte Reichweiten,
eine Mindestanzahl an Hörern,
konkrete Wirkung, Bekanntheit oder wirtschaftlichen Erfolg.
Grund hierfür ist, dass RADIO55 ein redaktionell betriebenes Online-Radio und Medienangebot ist.
Als solches stellt RADIO55 Inhalte kuratiert zur Verfügung und bietet On-Air-Präsenz im Rahmen eines fortlaufenden Radioprogramms an.
RADIO55 hat keinen Einfluss auf individuelles Hörverhalten, Nutzerzahlen, Verweildauer oder externe Verwertungen der Inhalte.
Ausstrahlungen erfolgen im Kontext eines offenen, nicht kontrollierbaren Publikumsmediums.
RADIO55 erbringt daher redaktionelle Medienleistungen, keine Marketing-, Werbe- oder Promotiondienstleistungen mit messbarer oder garantierter Erfolgswirkung.


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9. Technische Verfügbarkeit & Ausfälle
RADIO55 bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie technische Bereitstellung seiner Streams.
Der Teilnehmer erkennt ausdrücklich an, dass:
technische Störungen, Streamabbrüche, Wartungen, Server- oder Netzwerkausfälle auftreten können;
daraus keine Ansprüche auf Schadenersatz, Nachholung, Verlängerung oder Rückerstattung entstehen.


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10. Redaktionelle Freiheit
RADIO55 behält sich vor:
Inhalte zu ändern oder zu entfernen,
Ausstrahlungen zu reduzieren oder einzustellen,
Programm-, Stage- oder Formatkonzepte anzupassen.


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11. Haftung
RADIO55 haftet nicht für:
entgangene Gewinne,
Umsatzeinbußen,
Reichweiten- oder Imageschäden,
sonstige Folgeschäden.


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12. Kein einklagbarer Anspruch
Die Teilnahme an Angeboten von RADIO55 begründet keinen einklagbaren Anspruch auf:
bestimmte Ausstrahlungszeiten,
eine bestimmte Anzahl von Plays,
technische Verfügbarkeit ohne Unterbrechung,
bestimmte Wirkung oder Verwertung.


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13. Beendigung
Der Teilnehmer kann die Zusammenarbeit jederzeit für zukünftige Inhalte beenden.
Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.


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14. Änderungen der AGB
RADIO55 behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Es gilt die jeweils veröffentlichte Fassung.


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15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht des Sitzlandes von RADIO55. Schweiz
Gerichtsstand ist der Sitz von RADIO55. Bottighofen TG